Vertragstherapeuten
Durch Ihre vertragliche Bindung an die Sozialversicherungsträger sind Vertragstherapeuten an strengere Auflagen gebunden. So dürfen zum Beispiel bei Vertragstherapeuten keine aufpreispflichtigen Sonderbehandlungen angeboten werden.
Vertragstherapeuten verrechnen Ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen. Somit entsteht für den Patienten kein Selbstbehalt (Beispiel bei GKK-Versicherten).
Wahltherapeuten
Wahltherapeuten hingegen haben mehr individuellen Spielraum. Ihre Tarifgestaltung unterliegt keinerlei Einschränkungen.
Das Prozedere ist mit dem des Wahlarztes zu vergleichen: Der Patient erhält nach Beendigung seiner Therapie eine Honorarnote, welche nach Begleichung bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger eingereicht werden kann. Die Gebietskrankenkasse OÖ zum Beispiel refundiert bei rückerstattungsfähigen Behandlungen 80% des derzeitigen Kassentarifes. Dadurch entsteht für den Patienten auf jeden Fall ein Selbstbehalt, abhängig von der Höhe des Privat-Tarifes. Wir empfehlen Ihnen, vor Beginn der Behandlung die genaue Höhe des Selbstbehaltes abzuklären.