1) Zuweisung zur Physiotherapie von Ihrem Arzt
Ihr Arzt stellt eine Überweisung mit folgendem Inhalt aus:
- Diagnose
- Art der Behandlung
- Anzahl der Behandlungen
- Behandlungszeit
2) Bewilligung der Überweisung von Ihrer Krankenkasse
Da die einzelnen Krankenkassen unterschiedliche Bewilligungsrichtlinien haben, fragen Sie einfach Ihren Physiotherapeuten, ob die Behandlung durch den Chefarzt bewilligt werden muss oder nicht.
In Oberösterreich sind beispielsweise bei der Gebietskrankenkasse die ersten sechs physiotherapeutischen Bewegungsbehandlungen pro Quartal chefarztfrei.
3) Behandlung durch Ihren Physiotherapeuten
Als Patient haben Sie das Recht zur freien Therapeutenwahl. Sie können also selbst entscheiden, welchen Physiotherapeuten Sie aufsuchen. Im Wesentlichen unterscheiden wir unter zwei Therapeuten-Arten:
- Vertragstherapeut
- Wahltherapeut
4) Einreichung Ihrer Honorarnote zur Kostenrückerstattung
Haben Sie sich für einen Wahltherapeuten entschieden, so haben Sie nach Beendigung Ihrer Therapieserie die Möglichkeit, Kostenrückerstattung bei Ihrer zuständigen Krankenversicherungsanstalt zu beantragen. Die Höhe der Kostenrückerstattung variiert zwischen den Sozialversicherungsträgern – Ihr Therapeut beziehungsweise Ihr Sozialversicherungsträger hilft Ihnen gerne weiter!